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BGH, 22.12.1981 - 5 StR 662/81 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zeuge als völlig ungeeignetes Beweismittel durch Verwandschaft zum Angeklagten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1982, 126
- StV 1982, 209
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 02.02.1966 - 2 StR 471/65
Revision gegen eineVerurteilung wegen gemeinschaftlich versuchten schweren Raubes …
Auszug aus BGH, 22.12.1981 - 5 StR 662/81
Der Angehörige, der sich in dieser Verfahrenslage außerhalb der Hauptverhandlung auf sein Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 StPO beruft, ist allerdings nur dann ein ungeeignetes Beweismittel, wenn seine Willenserklärung nicht durch einen Irrtum über ihre rechtliche Tragweite beeinflußt ist (BGHSt 21, 12, 13) [BGH 02.02.1966 - 2 StR 471/65] und auch sonst keine Gründe vorhanden sind, die ihn veranlassen könnten, seine Entscheidung über die Zeugnisverweigerung zu ändern.
- BGH, 21.09.2011 - IV ZR 38/09
HEROS II
Vielmehr gelten für eine solche Annahme strenge Maßstäbe (vgl. etwa BGH…, Urteil vom 3. Mai 2006 XII ZR 195/03, NJW 2006, 3416 Rn. 25; BGH, Urteil vom 22. Dezember 1981 5 StR 662/81, NStZ 1982, 126 unter I 1). - BGH, 16.10.1985 - 2 StR 563/84
Strafbarkeit wegen Bankrotts in Tateinheit mit Untreue - Endgültige Einstellung …
Der Zeuge war infolge seiner berechtigten Aussageverweigerung ein ungeeignetes Beweismittel (vgl. auch BGHSt 21, 12 [BGH 02.02.1966 - 2 StR 471/65]; BGH, Urteil vom 22. Dezember 1981 - 5 StR 662/81). - BGH, 15.07.1998 - 2 StR 173/98
Sexueller Missbrauch eines Kindes
Unter den gegebenen besonderen Umständen durfte der Tatrichter danach von völliger Ungeeignetheit des Beweismittels ausgehen (vgl. auch BGH NStZ 1982, 126). - OLG Zweibrücken, 29.10.2004 - 1 Ss 115/04
Strafverfahren: Ablehnung eines Zeugenbeweisantrages wegen völliger …
Bei einem Zeugen wird man dies nur annehmen können, wenn auf prozessordnungsgemäße Weise festgestellt ist, dass er von seinem Zeugnis- bzw. Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen wird (vgl. BGH NStZ 1982, 126 und 181) oder zu einer Wahrnehmung nicht fähig gewesen ist; unter sehr engen Voraussetzungen auch dann, wenn es ausgeschlossen erscheint, von ihm eine brauchbare Aussage zu erhalten (vgl. BGH NStZ 1993, 295 f). - KG, 07.08.1998 - 1 Ss 139/98
Strafprozeßrecht: Ablehnung eines Beweisantrags wegen Ungeeignetheit bei einem …
Die Rechtsprechung sieht zwar als völlig ungeeignetes Beweismittel auch denjenigen Zeugen an, der unter Umständen, die seine Erklärung als endgültig und frei von Willensmängeln erscheinen lassen, dem erkennenden Gericht mitgeteilt hat, er werde im Falle seiner Ladung von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen (vgl. BGHSt 21, 12, 13, BGH NStZ 1982, 126 ).